AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOOPERATIONEN MIT Kathrin Benedikt
§ 1 Geltungsbereich und Vorrang der AGB
(1) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kathrin Benedikt (im Folgenden: „Influencerin“) und dem Auftraggeber, der Dienstleistungen im Bereich der Content-Erstellung und Influencer-Kooperationen in Anspruch nimmt. Die AGBs finden Anwendung auf alle Angebote, Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstige Geschäftsbeziehungen der Influencerin, auch wenn der Vertrag zwischen den Parteien bereits abgeschlossen wurde.
Zustimmung zu den AGB
(1.1) Automatische Zustimmung
Mit der Anfrage zur Zusammenarbeit und der Annahme der angebotenen Leistungen erklärt sich der Auftraggeber automatisch mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Zustimmung erfolgt unabhängig von einer separaten schriftlichen Bestätigung und gilt für alle zukünftigen Aufträge und Vereinbarungen, die zwischen der Influencerin und dem Auftraggeber getroffen werden.
(2) Vorrang der AGB
Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich diese AGB für alle Geschäftsbeziehungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, die der Influencerin nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat, finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollte der Vertrag mit dem Auftraggeber (z. B. durch Unterschrift eines Kooperationsvertrags oder eine andere vertragliche Vereinbarung) bereits geschlossen worden sein, bleiben diese AGB dennoch maßgeblich und gehen, soweit eine Unstimmigkeit zwischen den AGB und den Vertragsbedingungen besteht, vor.
(3) Änderungen der AGB
Die Influencerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs bleiben die alten AGB weiterhin gültig, es sei denn, eine Einigung über eine Anpassung der Bedingungen wird erreicht.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
(1) Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen der Influencerin und dem Auftraggeber kommt zustande durch:
– die schriftliche Bestätigung eines Angebots,
– die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags,
– oder die schriftliche Bestätigung einer Beauftragung per E-Mail oder über eine andere elektronische Kommunikationsplattform (z. B. Direktnachricht, Messenger-Dienst).
Ein Vertrag gilt ebenfalls als zustande gekommen, wenn die Influencerin nach einem klaren Briefing oder einer abgestimmten Absprache mit der Leistungserbringung beginnt, auch wenn eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch den Auftraggeber nicht erfolgt ist.
Alle Angebote der Influencerin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald der Auftraggeber die angebotenen Leistungen ausdrücklich schriftlich bestätigt oder die Influencerin auf Basis eines abgestimmten Briefings mit der Umsetzung beginnt.
(2) Leistungsbeschreibung
Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, wie beispielsweise die Content-Erstellung, das Schalten von Werbung auf sozialen Plattformen oder die Durchführung von Kooperationen, wird in einem separaten Kooperationsvertrag, einer Leistungsbeschreibung, einer detaillierten Angebotszusammenstellung oder auch in Form einer E-Mail-Vereinbarung festgehalten. Die Influencerin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den festgelegten Zeitpunkten zu erbringen, es sei denn, unvorhersehbare Ereignisse oder technische Schwierigkeiten verhindern dies.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs müssen schriftlich und von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart werden. Erfolgen Änderungen des Leistungsumfangs aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Influencerin liegen (z. B. technische Probleme, Änderungen der Plattformrichtlinien, unvorhersehbare Ereignisse), wird der Leistungsumfang entsprechend angepasst, ohne dass der Auftraggeber in solchen Fällen die Leistung mindern oder Schadensersatz fordern kann.
(4) Verfügbarkeit und Termine
Die Influencerin wird die vereinbarten Termine und Fristen nach bestem Wissen und Gewissen einhalten. Bei Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie z. B. technischen Ausfällen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Änderungen auf den Plattformen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. In einem solchen Fall ist die Influencerin berechtigt, einen neuen Termin zu vereinbaren oder die Leistung entsprechend anzupassen, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen kann.
§ 3 Vertragsstrafe und Kündigung
(1) Vertragsstrafe
Vertragsstrafen werden nur dann fällig, wenn sie ausdrücklich im Kooperationsvertrag oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden.
• Eine Vertragsstrafe darf maximal 10 % des vereinbarten Honorars betragen.
• Eine solche Strafe wird ausschließlich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen der vertraglichen Pflichten erhoben.
• Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Vertragsstrafe festgesetzt.
• Der Auftraggeber erkennt an, dass eine Vertragsstrafe nur bei erheblichen Pflichtverletzungen zur Anwendung kommt.
(2) Kündigung
• Eine Kündigung des Kooperationsvertrags ist für beide Parteien ausschließlich aus wichtigem Grund zulässig. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz schriftlicher Abmahnung in erheblichem Maße verletzt.
• Eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung ist nur bei einem besonders schwerwiegenden Verstoß möglich, der eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit rechtfertigt und die Fortsetzung unzumutbar macht.
• Im Falle einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen behält die Influencerin den Anspruch auf Vergütung für alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sowie für bereits begonnene oder vorbereitete Arbeiten (z. B. Planung, Content-Produktion, Materialeinsatz, geblockte Zeitfenster).
• Zusätzlich gilt:
– Wurde eine Leistung bereits teilweise umgesetzt (z. B. Videodreh oder Shooting abgeschlossen, aber noch nicht veröffentlicht), so gilt diese anteilig als erbracht und ist entsprechend zu vergüten.
– Bei kurzfristiger Kündigung durch den Auftraggeber (weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Veröffentlichungsdatum) wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des ursprünglich vereinbarten Honorars fällig, sofern keine Pflichtverletzung durch die Influencerin vorliegt.
– Bei Kündigung innerhalb von 7 Tagen vor geplanter Veröffentlichung beträgt das Ausfallhonorar 100 % des vereinbarten Honorars, da die Influencerin in diesem Fall keine Möglichkeit hat, das Zeitfenster anderweitig zu nutzen.
• Wird die Zusammenarbeit aus Gründen beendet, die nicht im Einflussbereich der Influencerin liegen (z. B. Strategieänderung beim Auftraggeber), so gelten ebenfalls die oben genannten Regelungen zur Vergütung und Stornierung.
(3) Abmahnung
Vor der Geltendmachung einer fristlosen Kündigung ist die kündigungswillige Partei verpflichtet, die andere Partei schriftlich abzumahnen und ihr eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels oder zur Vertragserfüllung zu setzen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn ein besonders schwerwiegender Verstoß vorliegt, der eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit objektiv rechtfertigt.
(4) Rechtsfolgen der Kündigung
• Mit Zugang der Kündigung enden sämtliche fortlaufenden vertraglichen Verpflichtungen der Parteien, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
• Bereits erbrachte Leistungen der Influencerin – dazu zählen auch vorbereitende Tätigkeiten wie Planung, Content-Produktion, geblockte Zeiten oder Materialeinsatz – sind vollständig zu vergüten.
• Rechte und Ansprüche, die vor Wirksamwerden der Kündigung entstanden sind, bleiben unberührt.
(5) Vergütung bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber
• Erfolgt eine Kündigung des Kooperationsvertrags durch den Auftraggeber vor vollständiger Leistungserbringung, ist die Influencerin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen.
• Zusätzlich wird eine pauschale Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamthonorars fällig, es sei denn, die Kündigung erfolgt aufgrund eines nachgewiesenen groben Verschuldens der Influencerin.
• Erfolgt die Kündigung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Veröffentlichungsdatum, erhöht sich die Ausfallentschädigung auf 75 %, bei weniger als 7 Tagen auf 100 % des vereinbarten Honorars – da der Influencerin eine wirtschaftlich verwertbare Umplanung der Leistung in diesem Zeitraum nicht mehr möglich ist.
• Diese Regelung gilt ausdrücklich auch dann, wenn die Kündigung auf interne Änderungen beim Auftraggeber zurückzuführen ist (z. B. Strategieänderung, Budgetkürzung o. Ä.), sofern kein Fehlverhalten der Influencerin vorliegt.
§ 4 Zahlung und Verzugszinsen
(1) Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die von der Influencerin erbrachten Leistungen wird im jeweiligen Kooperationsvertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unverzüglich, sofort ohne Abzug fällig.
(2) Verzugszinsen
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Influencerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Die Verzugszinsen werden ab dem Tag der Fälligkeit berechnet. Darüber hinaus behält sich die Influencerin das Recht vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen.
(3) Bearbeitungsgebühr im Falle des Zahlungsverzugs
Im Falle des Zahlungsverzugs oder bei der Notwendigkeit, ein Mahnschreiben zu versenden, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € zu zahlen. Diese Gebühr deckt die durch den Zahlungsverzug entstehenden administrativen Kosten.
(4) Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto. Sämtliche im Zusammenhang mit der Zahlung entstehenden Kosten, wie beispielsweise Bankgebühren, trägt der Auftraggeber.
(5) Sicherheitsleistungen
Sollte es im Einzelfall vertraglich vereinbart werden, ist die Influencerin berechtigt, zur Absicherung ihrer Ansprüche vom Auftraggeber die Erbringung einer Sicherheitsleistung zu verlangen.
6) Zahlungspflicht bei Vermittlung durch Agenturen
Agenturen, die als Vermittler zwischen der Influencerin und einem Auftraggeber auftreten, haften unabhängig von der Zahlung durch ihren Kunden für die vollständige Begleichung der vereinbarten Vergütung. Die Influencerin erbringt ihre Leistungen gegenüber der Agentur als direkte Vertragspartnerin, unabhängig davon, ob die Agentur eine Zahlung von ihrem Kunden erhalten hat. Eine Abhängigkeit der Vergütung von einer Zahlung des Endkunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Verzugsregelungen gemäß § 4 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
§ 5 Streitbeilegung und Gerichtsstand
(1) Streitbeilegung
Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Hierzu werden sie in gutem Glauben Verhandlungen aufnehmen und, falls erforderlich, ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation durchführen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.
(2) Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Influencerin vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und von den Parteien einvernehmlich vereinbart wird.
§ 6 Datenschutz
(1) Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Influencerin verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erhoben werden, ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
(2) Zweck der Datenverarbeitung
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, zur Abwicklung von Zahlungen, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
(3) Datenweitergabe
Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich in eine solche Weitergabe eingewilligt hat. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.
(4) Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Hinweis auf Datenschutzerklärung
Detaillierte Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sind der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.
§ 7 Sonstige Bestimmungen
(1) Verbindlichkeit der AGB
Sämtliche in diesen AGB getroffenen Regelungen – insbesondere die Bestimmungen aus § 1 (Geltungsbereich und Vorrang der AGB) und § 9 (Haftungsbeschränkung) – gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Influencerin und dem Auftraggeber und schützen diese umfassend.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
(2) Anwendbarkeit
Die Influencerin weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Angebote, Leistungen und Marketing-Daten (z. B. Angaben im Media Kit) ausschließlich unter den Bedingungen dieser AGB erfolgen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Leistungen der Influencerin nur in Übereinstimmung mit diesen AGB erbracht werden.
§ 8 Haftungsbeschränkung und Sicherheitsmaßnahmen
(1) Haftung des Influencers
Haftung
Der/die Influencer:in haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Leistungskennzahlen wie Reichweitenangaben, Insights oder Engagement-Raten übernimmt der/die Influencer:in keine Gewähr, sofern nicht nachweislich vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden.
Darüber hinaus wird jegliche Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Haftung für den Erfolg von Kampagnen
Der/die Influencer:in übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der durchgeführten Kampagnen, insbesondere nicht hinsichtlich Reichweite, Engagement-Raten oder eines wirtschaftlichen Ergebnisses beim Auftraggeber.
Der Auftraggeber erkennt an, dass der Erfolg von Influencer-Marketing-Maßnahmen maßgeblich von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des/der Influencer:in liegen – etwa durch algorithmische Änderungen, saisonale Trends, Marktentwicklungen oder unvorhersehbare Ereignisse.
Die im Vorfeld kommunizierten Statistiken basieren auf den von den Plattformen bereitgestellten Daten (z. B. Instagram, TikTok) und dienen ausschließlich der Orientierung. Eine Garantie für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder zukünftige Entwicklung wird nicht übernommen.
(3) Haftung für technische Probleme
Der Influencer übernimmt keine Haftung für technische Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Serverausfälle, Ausfälle von sozialen Netzwerken, Plattformproblemen oder unvorhersehbare technische Störungen, die die Durchführung oder den Erfolg von Kampagnen beeinträchtigen könnten.
(4) Haftung für den Verlust von Daten
Der Influencer haftet nicht für den Verlust von Daten oder die unbefugte Nutzung von Inhalten durch Dritte, sofern dieser Verlust oder die unbefugte Nutzung nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Influencers verursacht wurde.
(5) Haftung für Schäden durch den Auftraggeber oder Dritte
Für Schäden, die durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Influencer ebenfalls keine Haftung.
(6) Haftung für Plattform-Verfügbarkeit und -Erfolg
Der/die Influencer:in übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Performance von Drittplattformen wie Instagram, TikTok oder anderen sozialen Netzwerken. Diese Plattformen unterliegen technischen, betrieblichen und inhaltlichen Änderungen, auf die der/die Influencer:in keinen Einfluss hat. Eine Haftung für daraus resultierende Einschränkungen der Kampagne oder Reichweite ist ausgeschlossen.
(7) Schutz von Follower-Daten
Der Influencer verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten seiner Follower an Dritte weiterzugeben. Sämtliche Daten, die durch die Interaktion mit Followern oder im Rahmen von Kooperationen entstehen, werden vertraulich behandelt und in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Eine Weitergabe oder Nutzung von Follower-Daten für Werbezwecke oder andere Zwecke ist ohne ausdrückliche Zustimmungder betroffenen Personen ausgeschlossen.
(8) Haftung für Angaben im Media Kit und Marketing-Zahlen
(1) Keine Haftung für Richtigkeit und Aktualität der Zahlen:
Der/die Influencer:in übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der im Media Kit, in Präsentationen oder in vergleichbaren Dokumenten angegebenen Zahlen, insbesondere zu Follower-Zahlen, Reichweiten oder Engagement-Raten. Diese Angaben beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Insights der jeweiligen Plattformen (z. B. Instagram, TikTok) und dienen ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Eine Garantie für deren Genauigkeit oder zukünftige Entwicklung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Schwankungen und externe Einflüsse:
Reichweiten, Interaktionen und andere Leistungskennzahlen auf Social-Media-Plattformen unterliegen natürlichen Schwankungen sowie algorithmischen, saisonalen oder marktbedingten Veränderungen, auf die der/die Influencer:in keinen Einfluss hat. Solche Veränderungen begründen keinerlei Ansprüche gegen den/die Influencer:in.
(3) Informationspflicht bei Irrtümern:
Sollten dem/der Influencer:in nachträglich Unstimmigkeiten oder Irrtümer in den angegebenen Zahlen bekannt werden, verpflichtet er/sie sich, diese unverzüglich richtigzustellen. Eine Haftung entsteht dadurch nicht. Eine vorsätzliche Täuschung wird ausgeschlossen und wäre im Einzelfall gesondert zu prüfen.
(4) Verantwortung des Auftraggebers:
Entscheidungen des Kooperationspartners, die auf Basis der im Media Kit enthaltenen Informationen getroffen werden, erfolgen auf eigenes Risiko. Der Kooperationspartner trägt die alleinige Verantwortung für die wirtschaftlichen und werblichen Folgen seiner Entscheidung. Eine Haftung des/der Influencer:in hierfür ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(9) Keine Garantie für Marketing-Zahlen
Die Influencerin übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Beständigkeit der angegebenen Kennzahlen wie Reichweite, Engagement oder Follower-Anzahl. Sämtliche Angaben basieren auf den zum Zeitpunkt der Bereitstellung verfügbaren Daten der jeweiligen Plattformen (z. B. Instagram, TikTok) und dienen ausschließlich zur unverbindlichen Orientierung.
Da diese Kennzahlen durch externe Faktoren wie Änderungen in den Plattform-Algorithmen, Nutzerverhalten oder technische Entwicklungen beeinflusst werden können, wird keine Haftung für etwaige Abweichungen oder daraus resultierende wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers übernommen.
§ 10 Geltung der AGBs bei Übermittlung von Marketing-Daten
(1) Mit der Übermittlung von Marketing-Unterlagen – insbesondere des Media Kits oder sonstiger Angaben zu Reichweiten, Follower-Zahlen oder Engagement – gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Influencerin in ihrer jeweils aktuellen Fassung als verbindliche Grundlage. Der Auftraggeber erkennt diese AGB mit Erhalt der Unterlagen ausdrücklich an.
(2) Der Auftraggeber bestätigt, dass er vor der Annahme eines Angebots oder der Beauftragung der Influencerin die AGB zur Kenntnis genommen hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
(3) Sämtliche weiterführende Kommunikation oder Vereinbarungen – auch bei gesonderten Verträgen oder individuellen Absprachen – erfolgen auf Basis dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 11 Überarbeitung des Videos
Im vereinbarten Preis sind maximal zwei Korrekturschleifen für Videos, Reels, Postings oder vergleichbare Inhalte enthalten. Weitere Änderungswünsche, die über diese zwei Runden hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Die Kosten hierfür betragen 50 % des ursprünglich vereinbarten Netto-Honorars pro weiterer Überarbeitung.
Mit Annahme des Angebots und Beauftragung der Influencerin erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.
§ 12 Insights am Ende der Kooperation
(1) Bereitstellung von Insights für TikTok und Instagram (Reels und Stories)
Am Ende der Kooperation stellt die Influencerin dem Auftraggeber die Insights in Form von Screenshots zur Verfügung.
• Für Reels werden die wichtigsten Leistungskennzahlen wie Reichweite, Engagement und Interaktionen in einem Screenshot dokumentiert.
• Für Stories werden die Aufrufe, Reichweite und Link-Klicks zur Verfügung gestellt, ebenfalls in Form von Screenshots.
Die Daten basieren auf den jeweils von der Plattform bereitgestellten Zahlen zum Zeitpunkt der Erfassung.
(2) Detaillierte Insights
Sollte der Auftraggeber detailliertere Insights (z. B. vollständige Zuschauerzahlen, detaillierte Interaktionsdaten) wünschen, müssen diese vorab zwischen den Parteien abgesprochen werden. Eine detaillierte Bereitstellung der Insights wird als zusätzliche Leistung betrachtet und ist nicht im Standardumfang enthalten.
(3) Zusätzliche Gebühr für detaillierte Insights
Für die Bereitstellung detaillierter Insights wird eine zusätzliche Gebühr von 150 Euro erhoben. Diese Gebühr deckt den zusätzlichen Aufwand für die Aufbereitung und Übermittlung dieser Daten. Die Gebühr ist im Voraus zu zahlen und muss vor der Bereitstellung der detaillierten Insights vereinbart werden.
(4) Verantwortung und Haftung für Zahlen
Die Influencerin stellt die Zahlen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung. Die bereitgestellten Insights basieren auf den Daten aus den jeweiligen Plattformen, jedoch können diese aufgrund von technischen Schwankungen oder Plattformänderungen variieren. Die Influencerin übernimmt keine Haftung für die absolute Genauigkeit der Zahlen, sondern stellt lediglich die sichtbaren Ergebnisse aus den Plattform-Insights dar.
Die Influencerin übernimmt keine Verantwortung für technische Fehler, die zu einer fehlerhaften Darstellung der Insights führen könnten. Plattformfehler, Datenverzögerungen, algorithmische Änderungen oder externe technische Einflüsse können zu Abweichungen führen. Eine Haftung für aus diesen Angaben resultierende geschäftliche Entscheidungen ist ausgeschlossen.
(5) Vertraulichkeit der Insights
Die erhaltenen Insights sind vertraulich zu behandeln und dürfen ausschließlich für interne Zwecke des Auftraggebers verwendet werden. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe der Insights an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Influencerin zulässig.
(6) Verwendung der Insights für zukünftige Kooperationen
Die im Rahmen der Kooperation erhaltenen Insights dürfen als Grundlage für zukünftige Marketingstrategien des Auftraggebers genutzt werden, es sei denn, es wird eine separate Vereinbarung zur weiteren Verwendung getroffen.
(7) Keine Garantie auf bestimmte Ergebnisse
Die Influencerin garantiert keine spezifischen Ergebnisse oder Performance-Kennzahlen. Die Performance der Inhalte kann durch verschiedene externe Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Die bereitgestellten Insights dienen nur der Dokumentation der Performance und nicht als Garantie für zukünftige Ergebnisse.
(8) Keine Bereitstellung von Screen Recordings
Die Influencerin stellt keine Screen Recordings der Insights zur Verfügung. Dies beruht auf mehreren Gründen:
- Datenschutz und Vertraulichkeit: Screen Recordings könnten versehentlich mehr Informationen enthalten, als für den Auftraggeber relevant sind, wie z. B. private oder geschützte Inhalte.
- Technische Unstimmigkeiten: Plattformen wie Instagram oder TikTok unterliegen ständigen Änderungen, die die Genauigkeit von Screen Recordings beeinträchtigen können. Fehler oder Verzögerungen in den Daten könnten zu einer ungenauen Darstellung führen.
- Keine zusätzliche Mehrwert: Die bereitgestellten Screenshots bieten bereits alle relevanten Informationen und sind für die Analyse der Performance ausreichend. Ein Screen Recording würde keinen zusätzlichen Mehrwert bieten und würde einen unnötigen Aufwand bedeuten.
- Plattformrichtlinien: Das Erstellen von Screen Recordings könnte gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen verstoßen, da sie möglicherweise nicht vollständig oder genau die Daten widerspiegeln, die für eine korrekte Analyse notwendig sind.