AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KOOPERATIONEN MIT Kathrin Benedikt

§ 1 Geltungsbereich und Vorrang der AGB

(1) Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kathrin Benedikt (im Folgenden: „Influencerin“) und dem Auftraggeber, der Dienstleistungen im Bereich der Content-Erstellung und Influencer-Kooperationen in Anspruch nimmt. Die AGBs finden Anwendung auf alle Angebote, Verträge, Lieferungen, Leistungen und sonstige Geschäftsbeziehungen der Influencerin, auch wenn der Vertrag zwischen den Parteien bereits abgeschlossen wurde.

Zustimmung zu den AGB

(1.1) Automatische Zustimmung

Mit der Anfrage zur Zusammenarbeit und der Annahme der angebotenen Leistungen erklärt sich der Auftraggeber automatisch mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Zustimmung erfolgt unabhängig von einer separaten schriftlichen Bestätigung und gilt für alle zukünftigen Aufträge und Vereinbarungen, die zwischen der Influencerin und dem Auftraggeber getroffen werden.

(2) Vorrang der AGB

Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich diese AGB für alle Geschäftsbeziehungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, die der Influencerin nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt hat, finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sollte der Vertrag mit dem Auftraggeber (z. B. durch Unterschrift eines Kooperationsvertrags oder eine andere vertragliche Vereinbarung) bereits geschlossen worden sein, bleiben diese AGB dennoch maßgeblich und gehen, soweit eine Unstimmigkeit zwischen den AGB und den Vertragsbedingungen besteht, vor.

(3) Änderungen der AGB

Die Influencerin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Form mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs bleiben die alten AGB weiterhin gültig, es sei denn, eine Einigung über eine Anpassung der Bedingungen wird erreicht.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Vertragsschluss

Ein Vertrag zwischen der Influencerin und dem Auftraggeber kommt ausschließlich durch die schriftliche Bestätigung eines Angebots oder durch die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrags oder die schriftliche Bestätigung einer Beauftragung per E-Mail oder über eine andere elektronische Kommunikationsplattform zustande. Alle Angebote der Influencerin sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Auftraggeber die von der Influencerin angebotenen Dienstleistungen ausdrücklich annimmt und dies der Influencerin schriftlich bestätigt.

(2) Leistungsbeschreibung

Die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, wie beispielsweise die Content-Erstellung, das Schalten von Werbung auf sozialen Plattformen oder die Durchführung von Kooperationen, wird in einem separaten Kooperationsvertrag, einer Leistungsbeschreibung oder einer detaillierten Angebotszusammenstellung festgehalten. Die Influencerin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen in der vereinbarten Qualität und zu den festgelegten Zeitpunkten zu erbringen, es sei denn, unvorhersehbare Ereignisse oder technische Schwierigkeiten verhindern dies.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs müssen schriftlich und von beiden Parteien einvernehmlich vereinbart werden. Erfolgen Änderungen des Leistungsumfangs aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Influencerin liegen (z. B. technische Probleme, Änderungen der Plattformrichtlinien, unvorhersehbare Ereignisse), wird der Leistungsumfang entsprechend angepasst, ohne dass der Auftraggeber in solchen Fällen die Leistung mindern oder Schadensersatz fordern kann.

(4) Verfügbarkeit und Termine

Die Influencerin wird die vereinbarten Termine und Fristen nach bestem Wissen und Gewissen einhalten. Bei Verzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, wie z. B. technischen Ausfällen, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Änderungen auf den Plattformen, wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. In einem solchen Fall ist die Influencerin berechtigt, einen neuen Termin zu vereinbaren oder die Leistung entsprechend anzupassen, ohne dass der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

§ 3 Vertragsstrafe und Kündigung

(1) Vertragsstrafe

Vertragsstrafen werden nur dann fällig, wenn sie ausdrücklich im Kooperationsvertrag oder in der Leistungsbeschreibung vereinbart wurden.

• Eine Vertragsstrafe darf maximal 10 % des vereinbarten Honorars betragen.

• Eine solche Strafe wird ausschließlich bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen der vertraglichen Pflichten erhoben.

• Für leichte Fahrlässigkeit wird keine Vertragsstrafe festgesetzt.

• Der Auftraggeber erkennt an, dass eine Vertragsstrafe nur bei erheblichen Pflichtverletzungen zur Anwendung kommt.

(2) Kündigung

• Eine Kündigung des Kooperationsvertrags kann von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund erfolgen.

• Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Verpflichtungen trotz vorheriger schriftlicher Abmahnung erheblich verletzt.

• Eine fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit rechtfertigt.

• Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen ist eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen an die Influencerin zu zahlen.

(3) Abmahnung

Vor der Geltendmachung einer fristlosen Kündigung ist die betroffene Partei verpflichtet, den Vertragspartner schriftlich abzumahnen und ihm eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen, sofern nicht ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der eine sofortige Kündigung rechtfertigt.

(4) Rechtsfolgen der Kündigung

• Mit der Kündigung enden alle fortlaufenden vertraglichen Verpflichtungen der Parteien, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

• Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten, und etwaige Ansprüche, die vor der Kündigung entstanden sind, bleiben unberührt.

(5) Vergütung bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber

Wird eine Zusammenarbeit vom Auftraggeber vor vollständiger Leistungserbringung durch die Influencerin gekündigt, ist die Influencerin berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig abzurechnen. Darüber hinaus gilt eine Ausfallentschädigung von 50 % des vereinbarten Honorars, sofern die Kündigung nicht auf ein grobes Verschulden der Influencerin zurückzuführen ist.

§ 4 Zahlung und Verzugszinsen

(1) Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die von der Influencerin erbrachten Leistungen wird im jeweiligen Kooperationsvertrag oder in der Leistungsbeschreibung festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unverzüglich, sofort ohne Abzug fällig.

(2) Verzugszinsen

Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die Influencerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Die Verzugszinsen werden ab dem Tag der Fälligkeit berechnet. Darüber hinaus behält sich die Influencerin das Recht vor, bei anhaltendem Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen auszusetzen.

(3) Bearbeitungsgebühr im Falle des Zahlungsverzugs

Im Falle des Zahlungsverzugs oder bei der Notwendigkeit, ein Mahnschreiben zu versenden, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40,00 € zu zahlen. Diese Gebühr deckt die durch den Zahlungsverzug entstehenden administrativen Kosten.

(4) Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt auf das in der Rechnung angegebene Konto. Sämtliche im Zusammenhang mit der Zahlung entstehenden Kosten, wie beispielsweise Bankgebühren, trägt der Auftraggeber.

(5) Sicherheitsleistungen

Sollte es im Einzelfall vertraglich vereinbart werden, ist die Influencerin berechtigt, zur Absicherung ihrer Ansprüche vom Auftraggeber die Erbringung einer Sicherheitsleistung zu verlangen.

6) Zahlungspflicht bei Vermittlung durch Agenturen

Agenturen, die als Vermittler zwischen der Influencerin und einem Auftraggeber auftreten, haften unabhängig von der Zahlung durch ihren Kunden für die vollständige Begleichung der vereinbarten Vergütung. Die Influencerin erbringt ihre Leistungen gegenüber der Agentur als direkte Vertragspartnerin, unabhängig davon, ob die Agentur eine Zahlung von ihrem Kunden erhalten hat. Eine Abhängigkeit der Vergütung von einer Zahlung des Endkunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Verzugsregelungen gemäß § 4 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

§ 5 Streitbeilegung und Gerichtsstand

(1) Streitbeilegung

Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehen, verpflichten sich beide Parteien, zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. Hierzu werden sie in gutem Glauben Verhandlungen aufnehmen und, falls erforderlich, ein Schlichtungsverfahren oder eine Mediation durchführen, bevor der Rechtsweg beschritten wird.

(2) Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Influencerin vereinbart. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und von den Parteien einvernehmlich vereinbart wird.

§ 6 Datenschutz

(1) Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Influencerin verarbeitet alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erhoben werden, ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung und unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

(2) Zweck der Datenverarbeitung

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen, zur Abwicklung von Zahlungen, zur Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.

(3) Datenweitergabe

Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist oder der Auftraggeber ausdrücklich in eine solche Weitergabe eingewilligt hat. Eine Nutzung der Daten zu anderen Zwecken ist ausgeschlossen.

(4) Rechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu verlangen, sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(5) Hinweis auf Datenschutzerklärung

Detaillierte Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenverarbeitung sind der gesondert bereitgestellten Datenschutzerklärung zu entnehmen, die integraler Bestandteil dieses Vertrages ist.

§ 7 Sonstige Bestimmungen

(1) Verbindlichkeit der AGB

Sämtliche in diesen AGB getroffenen Regelungen – insbesondere die Bestimmungen aus § 1 (Geltungsbereich und Vorrang der AGB) und § 9 (Haftungsbeschränkung) – gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Influencerin und dem Auftraggeber und schützen diese umfassend.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

(2) Anwendbarkeit

Die Influencerin weist ausdrücklich darauf hin, dass alle Angebote, Leistungen und Marketing-Daten (z. B. Angaben im Media Kit) ausschließlich unter den Bedingungen dieser AGB erfolgen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Leistungen der Influencerin nur in Übereinstimmung mit diesen AGB erbracht werden.

§ 8 Haftungsbeschränkung und Sicherheitsmaßnahmen

(1) Haftung des Influencers

Der Influencer haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(2) Haftung für den Erfolg von Kampagnen

Der Influencer übernimmt keine Haftung für den Erfolg der durchgeführten Kampagnen, insbesondere hinsichtlich der Reichweite, des Engagements oder des wirtschaftlichen Erfolgs. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Erfolg von Influencer-Marketing-Maßnahmen von verschiedenen Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs des Influencers liegen, wie etwa Änderungen in den Algorithmen von sozialen Netzwerken, Marktentwicklungen oder externen Ereignissen.

(3) Haftung für technische Probleme

Der Influencer übernimmt keine Haftung für technische Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Serverausfälle, Ausfälle von sozialen Netzwerken, Plattformproblemen oder unvorhersehbare technische Störungen, die die Durchführung oder den Erfolg von Kampagnen beeinträchtigen könnten.

(4) Haftung für den Verlust von Daten

Der Influencer haftet nicht für den Verlust von Daten oder die unbefugte Nutzung von Inhalten durch Dritte, sofern dieser Verlust oder die unbefugte Nutzung nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Influencers verursacht wurde.

(5) Haftung für Schäden durch den Auftraggeber oder Dritte

Für Schäden, die durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Influencer ebenfalls keine Haftung.

(6) Haftung für Plattform-Verfügbarkeit und -Erfolg

Der Influencer übernimmt keine Haftung für die Verfügbarkeit oder den Erfolg von Plattformen wie Instagram, TikTokoder anderen sozialen Netzwerken, mit denen er zusammenarbeitet, da diese externen Plattformen in ihrer Funktion und Nutzung jederzeit geändert oder eingeschränkt werden können.

(7) Schutz von Follower-Daten

Der Influencer verpflichtet sich, keine personenbezogenen Daten seiner Follower an Dritte weiterzugeben. Sämtliche Daten, die durch die Interaktion mit Followern oder im Rahmen von Kooperationen entstehen, werden vertraulich behandelt und in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet. Eine Weitergabe oder Nutzung von Follower-Daten für Werbezwecke oder andere Zwecke ist ohne ausdrückliche Zustimmungder betroffenen Personen ausgeschlossen.

(8) Haftung für Angaben im Media Kit und Marketing-Zahlen

Der Influencer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Zahlen, die im Media Kit oder in ähnlichen Dokumenten angegeben sind, sofern diese Zahl nicht absichtlich falsch dargestellt oder irreführend kommuniziert wurde. Der Influencer stellt sicher, dass die Zahlen zu Followern, Reichweiten und Engagement-Raten auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Daten basieren, ohne jedoch eine garantierte Zahl anzubieten. Es wird keine Haftung für zukünftige Veränderungen oder für unvorhersehbare Schwankungen in den Zahlen übernommen.

(a) Änderungen und Schwankungen der Zahlen: Der Influencer weist darauf hin, dass die Reichweite und Interaktionen von Followern auf Social-Media-Plattformen natürlichen Schwankungen unterliegen können, die durch viele externe Faktoren beeinflusst werden (z. B. Änderungen in den Algorithmen von Social-Media-Plattformen, Änderungen des Verhaltens der Zielgruppe, etc.). Diese Änderungen sind nicht in der Kontrolle des Influencers und können nicht garantiert werden.

(b) Fehlinformationen und Korrekturpflicht: Der Influencer verpflichtet sich, falsche Angaben oder Irrtümer über die Zahlen zu korrigieren, sobald sie dem Influencer bekannt werden. Eine absichtliche Täuschung oder falsche Darstellung wird nicht toleriert und kann zu einer sofortigen Kündigung der Zusammenarbeit sowie rechtlichen Konsequenzen führen.

(c) Haftungsbeschränkung bei Kooperationsentscheidungen: Die Haftung des Influencers für jegliche Entscheidungen des Kooperationspartners, die auf den Angaben aus dem Media Kit oder anderen Marketing-Daten basieren, ist ausgeschlossen, solange der Influencer die Angaben nach bestem Wissen und ohne Absicht zur Täuschung gemacht hat. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Kooperationspartner selbst die Verantwortung für die Entscheidungen, die auf den Informationen im Media Kit beruhen, trägt.

(9) Keine Garantie für Marketing-Zahlen

Die Influencerin übernimmt keine Garantie für die Genauigkeit oder Beständigkeit der angegebenen Marketing-Zahlen (z. B. Reichweite, Engagement, Follower-Anzahl), da diese von externen Faktoren beeinflusst werden, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Jegliche Zahlen basieren auf den zum Zeitpunkt der Bereitstellung verfügbaren Daten. Änderungen der Plattform-Algorithmen, Nutzerverhalten oder sonstige äußere Einflüsse können zu Abweichungen führen. Eine Haftung für wirtschaftliche Entscheidungen des Auftraggebers, die auf diesen Angaben basieren, ist ausgeschlossen.

§ 10 Geltung der AGBs bei Übermittlung von Marketing-Daten

(1) Mit der Übermittlung von Marketing-Daten, insbesondere des Media Kits oder Angaben zu Follower-Zahlen und Reichweiten, gelten die AGBs des Influencers in vollem Umfang. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Leistungen des Influencers, die in Verbindung mit einer möglichen Zusammenarbeit stehen, ausschließlich gemäß den in diesen AGBs festgelegten Bedingungen erbracht werden.

(2) Der Auftraggeber bestätigt, dass er vor der Zusendung oder Zustimmung zur Zusammenarbeit Kenntnis von den AGBs des Influencers erlangt hat und diese akzeptiert.

(3) Jegliche weiterführende Kommunikation, wie etwa die Beauftragung des Influencers für eine Kooperation, erfolgt ebenfalls unter der Voraussetzung, dass diese AGBs der Grundlage der Vereinbarung sind, auch wenn die Zusammenarbeit auf weiteren, gesonderten Verträgen basiert.